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Berechtigung und Überprüfung zum Erwerb von Sibelius zum Preis für Bildungseinrichtungen

Sind Sie Schüler/Studierende(r), Lehrkraft oder Fakultätsmitglied einer qualifizierten akademischen Einrichtung? In diesem Fall können Sie Sibelius Ultimate zu einem stark ermäßigten Preis speziell für den Bildungsbereich erwerben, sofern Sie eine der folgenden Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen und Ihre Berechtigung nachweisen können.

Berechtigungsvoraussetzungen

Einzelpersonen, die zur Aktivierung einzelner Lizenzen für Sibelius Ultimate zum speziellen Preis für den Bildungsbereich berechtigt sind:

  • Studierende an einer Universität – Studierende, die an einer akkreditierten, öffentlichen oder privaten Universität oder (Fach-) Hochschule immatrikuliert sind (dies gilt auch für lokale und Berufsbildungseinrichtungen), die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht1
  • Lehrkräfte und Mitarbeitende – Lehrkräfte und Mitarbeitende, die an einer akkreditierten, öffentlichen oder privaten Grund- oder weiterführenden Schule, einem Schulamt oder einer öffentlichen bzw. privaten Hochschule bzw. an einer gewinnorientierten Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht, oder an einer Musikschule angestellt sind
  • Lehrkräfte im Hausunterricht – Pädagogen, die gemäß örtlichen Bestimmungen als Lehrkräfte für Hausunterricht (siehe HSLDA-Webseite zu den Rechtsvorschriften für Hausunterricht
  • , in englischer Sprache) ausgewiesen sind
  • Schüler einer weiterführenden Schule – Schüler, die an einer akkreditierten öffentlichen oder privaten weiterführenden Schule mit Vollzeit-Unterricht eingeschrieben sind1
  • Schüler der Sekundarstufe im Hausunterricht – Schüler der Sekundarstufe im Hausunterricht, gemäß den örtlichen Bestimmungen, die auf der HSLDA-Webseite zu den Rechtsvorschriften für Hausunterricht
  • (in englischer Sprache) dargelegt sind

Einzelpersonen, die zum Kauf und zur Aktivierung mehrerer Lizenzen von Sibelius Ultimate zum speziellen Preis für den Bildungsbereich* berechtigt sind:

  • Institutionen – Lehrkräfte und Mitarbeiter, die Avid-Produkte für die Nutzung in einer Einrichtung anstatt für den privaten Gebrauch erwerben. Die Benutzer müssen an einer akkreditierten, öffentlichen oder privaten Grund- oder weiterführenden Schule, einem Schulamt oder einer öffentlichen bzw. privaten Hochschule bzw. an einer gewinnorientierten Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht, oder an einer Musikschule angestellt sein.

* Hinweis: Wenn Sie mehrere Kopien vonSibelius Ultimate zum speziellen Preis für Bildungseinrichtungen zur Nutzung in Ihrer Bildungseinrichtung oder auch Standardversionen (nicht Education) eines Sibelius--Produkts erwerben möchten, wenden Sie sich an einen autorisierten Sibelius-Händler oder oder an den deutschen Vertrieb M3C Systemtechnik GmbH.

Überprüfung der Berechtigungsvoraussetzungen

Schüler, Studierende und Lehrkräfte, die eine Einzel-Education-Version von Sibelius Ultimate zu einem reduzierten Preis für den Bildungsbereich erwerben möchten, müssen nach dem Kauf einen Berechtigungsnachweis vorlegen (siehe unten). Sobald Ihre Berechtigung überprüft und bestätigt wurde, erhalten Sie für Ihre Software die Lizenz für Bildungseinrichtungen. Alle Berechtigungsnachweise werden von unserem Partner Proxi.id bearbeitet. Avid erfasst keine Informationen zu Verifizierungszwecken. Die Datenschutzerklärung von Proxi.id können Sie hier einsehen.

Berechtigungsnachweis

Studierende an Hochschulen/Fachhochschulen – Sie müssen einen aktuellen Immatrikulationsnachweis2 für eine öffentliche oder private Hochschuleinrichtung auf postsekundärer oder tertiärer Ebene bzw. für eine gewinnorientierte Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung vorlegen, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

  • Kopie des Studierendenausweises mit dem Namen des/der Studierenden und der Hochschule sowie dem aktuellen Semester
  • Kopie des Nachweises über Studiengebühren mit dem Logo oder Siegel der Hochschule, dem Namen des/der Studierenden und dem aktuellen Datum/Semester
  • Offizielles Schreiben des Studierendensekretariats der Hochschule mit dem Namen des/der Studierenden und der Hochschule und dem aktuellen Datum/Semester
  • Kopie des Stundenplans des/der Studierenden mit dem Namen des/der Studierenden und der Hochschule und dem aktuellen Datum/Semester
  • Kopie des Zeugnisses mit dem Namen des/der Studierenden und der Hochschule und dem aktuellen Datum/Semester
  • Bildschirmfotos von der Webseite der Hochschule können anstelle offizieller Dokumente akzeptiert werden, wenn der Name des/der Studierenden und der Hochschule sowie das Datum deutlich erkennbar sind. (Die Anerkennung liegt im alleinigen Ermessen von Avid)

Lehrkräfte, Fakultätsangehörige und Mitarbeitende – Nachweis über die aktuelle Beschäftigung an einer akkreditierten öffentlichen bzw. privaten Grundschule oder weiterführenden Schule, einem Schulamt oder einer öffentlichen bzw. privaten Hochschule bzw. an einer gewinnorientierten Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht, oder an einer Musikschule. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

  • Kopie der Gehaltsabrechnung als Lehrkraft, Fakultätsmitglied oder Mitarbeiter mit dem Namen der Person sowie dem Namen des Arbeitgebers (Schule/Hochschule)
  • Schriftliche Bestätigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem offiziellen Briefkopf der Schule/Hochschule oder Arbeitsbescheinigung

Schüler an weiterführenden Schulen – Bestätigung über die Einschreibung an einer akkreditierten öffentlichen oder privaten weiterführenden Schule. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

  • Kopie des Schülerausweises mit dem Namen des Schülers/der Schülerin und der Schule sowie dem aktuellen Semester
  • Kopie eines Zeugnisses, Nachweises der Schulgebühren oder eines Briefs der Schulverwaltung, in dem die Einschreibung bestätigt wird. (Alle Dokumente müssen den Namen der Schule, des Verwaltungsbezirks oder der lokalen Behörde enthalten sowie den Namen des Schülers/der Schülerin und das Datum für das aktuelle Schuljahr.)

Lehrkräfte für bzw. Schüler im Hausunterricht – Nachweis über den Status als Lehrkraft für den Hausunterricht3. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

  • Kopie des aktuellen Mitgliedschaftsnachweises eines Hausunterrichtverbandes
  • Kopie der Eingangsbestätigung eines aktuellen Lehrplans
  • Offizielle Dokumentation der lokalen/staatlichen Behörden zur Anerkennung der Absicht, ein Kind zu Hause unterrichten zu lassen

Kaufmöglichkeiten

Verfügbare Education-Produkte für Einzelpersonen

Berechtigte Schüler bzw. Studierende und Lehrkräfte können stark ermäßigte Einzellizenzen von "Angebot für den Bildungsbereich"-Softwareversionen erwerben – Online im Avid Online-Store , bei einem Sibelius-Händler oder beim deutschen Vertrieb M3C Systemtechnik GmbH. Schüler bzw. Studierende und Lehrkräfte müssen einen Berechtigungsnachweis erbringen (wie oben beschrieben), damit sie eine Seriennummer für ihr Produkt erhalten.

Verfügbare Education-Produkte für Bildungseinrichtungen (Mehrfachlizenzen)

Berechtigte Bildungseinrichtungen können Mehrfachlizenzen für Sibelius Ultimate erwerben. In einigen Fällen werden Mengenrabatte gewährt. Diese Kaufoption kann nur über die jeweilige Bildungseinrichtung durchgeführt werden. Wenden Sie sich an einen einem Sibelius-Händler oder beim deutschen Vertrieb M3C Systemtechnik GmbH, wenn Sie Mehrfachlizenzen benötigen.

Beschränkungen

  • Avid Education-Preise gelten nicht für die folgenden Länder, die einem Embargo unterliegen: Kuba, Nordkorea, Iran, Serbien, Sudan und Syrien
  • Studierende und Lehrkräfte können sich jährlich maximal ein Produkt des jeweiligen Produkttyps (Sibelius Ultimate) genehmigen lassen
  • Gilt nur für Einzellizenzen spezifischer Produkte oder im Bundle erworbener Produkte
  • Schüler an Grundschulen sind für den ermäßigten Schullizenzpreis nicht berechtigt
  1. Schüler, die Kurse an nichtstaatlichen, akkreditierten berufsbildenden Schulen belegen, sind nicht zum Erwerb von Avid-Produkten zu Preisen für Bildungseinrichtungen berechtigt.
  2. Bei Studierenden an Hochschulen bedeutet "aktuell" innerhalb der letzten sechs Monate.
  3. Alle Dokumente zum Nachweis der Beschäftigung eines Fakultätsmitglieds/Mitarbeiters dürfen nicht älter als sechs Monate sein.